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AWO Lore Agnes Haus | Schwangerschaftskonflikt-Beratung

Schwangerschaftskonflikt-Beratung

beraterin überreicht visitenkarte an klientin

Wir beraten in Essen bei ungeplanter Schwangerschaft

Hier sind Sie richtig!

  • Sie sind ungeplant schwanger und erst mal überfordert?
  • Sie möchten eine Schwangerschaft abbrechen lassen?
  • Sie wissen noch nicht wissen, ob Sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchten?

Einfach anrufen, wir helfen: Telefon 02 01 - 31 05-3

  • Die Beratung kostet kein Geld.
  • Wir haben Schweigepflicht. Das bedeutet: Was Sie uns erzählen, erzählen wir nicht weiter. Sie müssen uns Ihren echten Namen nicht verraten.
  • Wir überreden Sie zu nichts. Sie allein treffen die für Sie richtige Entscheidung.
  • Wenn Sie möchten, können Sie sich zu dem Gespräch begleiten lassen.
  • Falls Sie schon eine ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft haben, bringen Sie die gern mit. Sie können sich aber auch vor einem Arztbesuch beraten lassen.
  • Direkt nach dem Gespräch erhalten Sie den „Beratungsschein“.
  • Nach der Beratung müssen Sie drei Tage warten, bevor Sie einen Abbruch durchführen lassen können.
  • Deshalb: Verlieren Sie keine Zeit, vereinbaren Sie gleich einen Termin.
  • Sie müssen sich noch nicht entschieden haben. Die Beratung verpflichtet Sie zu nichts.
  • Wir können Beratungen in mehreren Sprachen anbieten (Deutsch, Türkisch, Englisch, Französisch). Wir können auch eine*n Dolmetscher*in für andere Sprachen organisieren. Die Kosten dafür trägt die Beratungsstelle.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur zwölften Woche nach der Befruchtung möglich.
Suchen Sie eine anerkannte Beratungsstelle auf, z.B. eine Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt. In Essen sind dies das Lore-Agnes-Haus und die Beratungsstelle in der Universitäts-Frauenklinik Essen. Am besten vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Dort findet ein Beratungsgespräch statt. Gerne können Sie sich zu dem Gespräch begleiten lassen.

Sie müssen zu dem Beratungsgespräch nichts mitbringen. Wenn Sie aber bereits Unterlagen haben (z.B. ärztliche Bescheinigung der Schwangerschaft), können diese unsere Arbeit erleichtern.

Wir haben Mitarbeiterinnen, die muttersprachlich türkisch sprechen. Wir können zudem Konfliktberatungen in englisch und französisch durchführen. Für Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse kann von uns eine Sprachmittler*in angefordert werden. 

Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym. Das Gespräch ist vertraulich und die Berater*innen unterliegen der Schweigepflicht. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Die Beratung ist ergebnisoffen.
    Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder nicht, liegt allein bei Ihnen.
  • Wir unterstützen Sie in der von Ihnen eigenverantwortlich getroffenen Entscheidung.
  • Wir informieren Sie über mögliche Hilfen, die der Staat, Kirchen oder Stiftungen für Frauen in Ihrer Situation bereit halten.
  • Sie erhalten sofort eine Bescheinigung über die Beratung.

Frauen mit einem eigenen Einkommen müssen, je nach Höhe des Einkommens, einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen. In den Fällen, in denen eine Frau nur über ein geringes oder kein eigenes Einkommen verfügt, übernimmt das Land NRW die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, der bis zu 12 Wochen nach der Befruchtung stattfinden darf.

Der Antrag für eine Kostenübernahmegarantie wird bei einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt, die im Auftrag des Landes (NRW) vor dem Schwangerschaftsabbruch die Höhe Ihres persönlichen Einkommens überprüft.

  • Frauen mit geringem oder keinem persönlich verfügbarem Einkommen erhalten die Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Frauen ohne gesetzliche Krankenversicherung können bei einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl eine Kostenübernahme nach einer Einkommensprüfung erhalten.
  • Liegt Ihr persönliches Einkommen oberhalb der gesetzlichen Grenze, müssen Sie die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst tragen.

Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation für den Schwangerschaftsabbruch übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

  • Kosten, Ablauf, Methoden: Wir beantworten alle Ihre Fragen. Zum Schwangerschaftsabbruch. Oder zu einer Fortsetzung der Schwangerschaft.
  • Wenn Sie möchten, können Sie uns alles erzählen. Wenn Sie möchten, können Sie uns gar nichts erzählen.
  • Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie dabei, eine gute Entscheidung zu treffen.
  • Egal wie die Beratung verläuft: Sie erhalten von uns den „Beratungsschein“. Wenn Sie möchten, können Sie damit die Schwangerschaft beenden lassen.

Manchmal ist die Situation besonders schwierig. Auch dann können wir Ihnen helfen. Zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Sie sind noch minderjährig.
  • Sie haben keine Krankenversicherung.
  • Sie haben keine Aufenthaltsberechtigung.
  • Sie werden bedroht oder unter Druck gesetzt.
  • Sie sind suchtkrank oder sozial ausgegrenzt.

 

Sind Sie in einer solchen schwierigen Situation? Oder sind Sie sich nicht sicher? Wir beraten alle Menschen. Wir verurteilen niemanden. Je früher Sie sich bei uns melden, desto einfacher können wir helfen.

Jetzt gleich anrufen: Telefon 02 01 - 31 05-3.

 

Wir sprechen muttersprachlich türkisch. Zudem können wir in englisch, französisch und spanisch beraten.

Hier gibt es Informationen zum Schwangerschaftsabbruch in "leichter Sprache"

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des AWO Bundesverbandes

oder laden Sie die Informationen direkt als pdf herunter: deutsch, arabisch, englisch, französisch, polnisch, spanisch und türkisch.

Schwangerschaftskonfliktberatung im Lore-Agnes-Haus

Was passiert bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung? In diesem Video erklären wir die wichtigsten Dinge, die Sie dazu wissen müssen.