Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Pille, Spirale, Implantat und Co) aber auch Kondome, Diaphragma etc. können übernommen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dies kann beispielsweise Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen, arbeitslose Frauen und Frauen mit niedrigem Familieneinkommen betreffen.
Dies gilt regelhaft für in Essen gemeldete Bürgerinnen ab dem 22. Lebensjahr.
Hinweis: Von der Kostenübernahme können krankenversicherte Frauen unter 22 Jahren ausgenommen sein. Frauen bis zum 21. Lebensjahr einschließlich erhalten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse; ggf. unter Zuzahlung einer Rezeptgebühr für ab 18-jährigen Frauen. Nicht-versicherte Frauen werden im Ausnahmefall berücksichtigt.
Prüfung des Anspruchs auf Zuwendungen dieser Art der Stadt Essen durch die Essener Beratungsstellen, wie bei uns, dem AWO Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus:
Bei uns werden (ärztliche) Beratungen zu allen Methoden der Empfängnisverhütung, durchgeführt. Der Antrag auf Kostenübernahme wird nach einem persönlichen Gespräch von und bei uns natürlich kostenlos vorgenommen. Das Rezept oder eine ärztliche Rechnung darf bei Antragstellung noch nicht eingelöst bzw. bezahlt worden sein.